- Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Erstellen der Einnahme-/Ausgabe-/und Überschussrechnung sowie der Betriebskosten- abrechnungen gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes
- Ausweisung der Entwicklung von Rücklagenkonten
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Führen der Beschlusssammlung
- Versand der Protokolle über Wohnungseigentümerversammlungen
- Umsetzen der WEG-Beschlüsse
- Vorbereitung und Durchführung von Umlaufbeschlüssen
- Führen von Bankkonten in Form von offenen Fremdgeldkonten
- Anlage von Instandhaltungsrücklagen
- Handlung als Zustellungsbevollmächtigter (§ 27 Abs. 2 WEG)
- Auftreten bei Gericht als Verfahrens- und/oder Prozeßstandschafter im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft